Ein Attest wird dir leider m.E. nach nicht helfen. Im SGB V ist strikt geregelt wer einen Anspruch besitzt und wer nicht. Sprich: für wen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung Kosten.
Im Sinne des Paragraph 33 SGB V ist erstmals nur der Blindenführhund ein ,,anerkanntes Hilfsmittel."
Ein GdB 50 begründet somit im Sinne des SGB V keine Notwendigkeit. Selbst mit dem Merkzeichen Bl (für Sehschwäche) wären nicht zwingend die Vorraussetzungen erfüllt.
Psychische, Psychosomatische Erkrankungen und weiteres sind somit außen vor was ,,Hilfsmittel" angeht.
Sofern eine Arbeitslosigkeit vorliegt (bspw. nach der Aussteuerung) könnte ggf. die AfA einen Teil der Kosten übernehmen, sofern fachmedizinische Nachweise über die Notwendigkeit eines Hundes am Arbeitsplatz bestehen, um die Arbeitskraft zu sichern.
Aber hier müsste vermutlich eine wirklich stichhaltige fachpsychiatrische Behandlung mit stationären Maßnahmen sowie erfolgter Rehabilitationsmaßnahme im Minimum zweifellos belegt sein, um auch nur den Hauch einer Chance für anteilige Übernahme zu besitzen. Aber auch das ist kein rechtlicher Anspruch sondern eine Ermessensentscheidung!**
Aber mit dem SGB II bin ich nicht tiefgehend vertraut. Da müsste man sich im Zweifel bei der Agentur für Arbeit informieren.
Im Bereich Jobcenter und Sozialamt stehen die Chancen vermutlich eh bei 0.00%. Weil es eben keinen rechtlichen Anspruch und eine ,,Notwendigkeit" gibt.
Auch die deutsche Rentenversicherung (vorliegende Erwerbsminderung) ist bei diesem Thema, soweit ich weiß, raus und kann nicht als etwaiger Kostenträger ,,belangt" werden.
** Sollten die o.g. Behandlungen erfolgt sein, würde ich im Zweifel dennoch einen Härtefallantrag bei der gesetzlichen Krankenversicherung stellen. Dafür benötigst du aber die gesamten ausführlichen Verlaufs- und Befundberichte, welche einen extrem hohen Leidensdruck objektiv darlegen. Aber auch hier gilt der Grundsatz einer Ermessensentscheidung und das, ohne dich entmutigen zu wollen, ist fast chancenlos.
Als ich selbst noch bei einer gesetzlichen Krankenversicherung tätig war, war das aber auch nicht mein Steckenpferd. Daher mal vorsichtig meine ,,Kenntnisse".
Ich wünsche dir alles Gute und nur das Beste für deine gesundheitliche Zukunft.