sachkundenachweis ist nicht gleich sachkundenachweis da das in jedem bundesland anders geregelt ist und ich bei dem bild nicht von einem sachkundenachweis für einen gefährlichen hund ausgehe wo ihn jeder machen müsste und wie hier von niedersachsen reden muss nur der halter den sachkundenachweis machen und es obligt seinem ermessen ob andere denen der hund anvertraut wird dafür geeignet sind, diese personen brauchen den nachweis nicht, ähnlich dem 20/40 sachkundenachweis in nrw