Echt ? Erzähl mal was in Berlin für Zucht und Verkauf gefordert wird?
Auszug aus dem Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin (Hundegesetz - HundeG) vom 7. Juli 2016:
Paragraf 16 Zucht, Aufzucht, Ausbildung, Abrichten, Abgabe und Erwerb (siehe Foto)
Punkt 1 bezieht sich auf "über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe..."
Punkt 3 Unterpunkt 1: Tierheime, ?Händler?, Ausbilder von Hunden zu ?Schutzzwecken??, und etliche andere Gründe...
Unterpunkt 2: Tierärzte, Diensthundeführer, Jagdhundeführer, einige andere...
Ergo: nicht JEDER darf Hunde verkaufen, es ist behördlich im Urwald geregelt... für Laien schwer verständlich. Wichtig: bezieht sich auf junge Hunde.
Mit da drin ist geregelt, dass gewerbliche Hundezüchter eine spezielle Genehmigung plus Sachkundenachweis und was vom Veterinäramt brauchen. Was gewerblich ist steht da nicht drin, irgendwo versteckt habe ich mal die Angabe "ab drei Zuchthündinnen" gelesen, wozu auch Zuchthündinnen in Rente zählen - das bringt dann jeden Gelegenheitszüchter in Bedrängnis.
Ich bin da aber echt nur Laie und hab nicht den kompletten Durchblick, immer zwischen den aufeinander verweisenden Texten hin- und herzuspringen und die rauszusuchen dauert echt :D