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Katrin
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zuletzt 17. Dez.

Qualzucht - Warum Aufklärung alleine nicht reicht

Noch nie wurde soviel Aufklärung betrieben wie heutzutage und trotzdem steigt die Anzahl an Qualzuchthunden. Durch Zufall bin ich auf einen Artikel gestoßen den ich hier gerne teilen möchte, quasi als Diskussionsgrundlage. https://kynologisch.net/qualzucht-psychologie-2/ Es ist etwas viel eröffnet einem aber eine neue Sicht auf das Problem und warum das durch einfaches Aufklären nicht lösbar ist. Mich würde interessieren ob diese Erklärung für euch nachvollziehbar ist? Welche Schlüsse ihr daraus zieht und ob sich eure Meinung über das halten von Qualzuchten dadurch ändert oder nicht? Wie immer bitte lieb und freundlich bleiben und bedenkt bitte das Qualzucht nicht nur brachyzephale Rassen betrifft. Liebe Grüße eure Katrin J. https://www.ardmediathek.de/video/story/leiden-auf-vier-pfoten-zuechten-wir-unsere-haustiere-kaputt/swr/Y3JpZDovL3N3ci5kZS9hZXgvbzIyNjQ4MTg
 
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Lisa
26. Okt. 06:42
Die QZ Hunde, die im Tierheim sitzen verdienen ein schönes zu Hause und damit kurbelt man die Zucht nicht an.

Habe neulich erst eine getroffen, die eine Vizla Hündin hat und auf einmal war ein Mops dabei.

Der kam aus einer Beschlagnahmung. Sie wollte eigentlich nie so eine Qualzucht, hat sie auch genau so gesagt. Bietet ihm aber jetzt doch ein zu Hause, wo er auch dementsprechend versorgt wird.

Wäre der Hund vom Züchter, hätte ich ja dennoch vorsichtig auf die Probleme ansprechen können. Natürlich würde das nichts daran ändern, dass der Hund nun einmal da ist. Man kann damit aber zum umdenken anregen.
Das der nächste Hund dann doch eine andere Rasse wird und vorallem, wenn es darum geht zu erkennen, dass der eigene Hund unter seiner Zucht leidet. Viele sehen das ja gar nicht.

Von anfeinden ist da noch lange nicht die Rede. Eh ich sowas mache, muss schon sehr viel passieren 😁
 
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Susa
26. Okt. 06:42
Daher braucht es ein Gesetz (wie in den NL) mit einem Zucht-/Haltungsverbot für QZ. Dann wäre es verboten Hunde mit QZ-Merkmalen zu halten, die nach dem Tag X geboren wären (egal ob Zucht oder TS). Denn im Grunde befeuert auch die QZ aus dem TS die Zucht/Vermehrung dieser Hunde. Denn jeder QZ-Hund aus dem TS wurde irgendwann einmal gezüchtet/vermehrt, verkauft (oder vom Zoll aus einem Transporter heraus beschlagnahmt, wenn es sich um die ganz fiese Vermehrung handelt) und vom 1. Besitzer (oder dem Zoll) in einem Tierheim abgegeben...
Wahrscheinlich würde dann die Einfuhr verboten werden, wie bei den Listenhunden, die darf man soweit ich weiß nicht aus dem Auslandstierschutz adoptieren.

Aber warum die Hunde aus dem Tierschutz ein Problem sind, verstehe ich trotzdem nicht richtig? Dadurch werden ja nicht mehr Hunde gezüchtet sondern tendenziell weniger, weil dann vielleicht ein paar Leute lieber den Tierheim-Frenchie statt den Frenchie Welpe kaufen?
 
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Susa
26. Okt. 06:46
Die QZ Hunde, die im Tierheim sitzen verdienen ein schönes zu Hause und damit kurbelt man die Zucht nicht an. Habe neulich erst eine getroffen, die eine Vizla Hündin hat und auf einmal war ein Mops dabei. Der kam aus einer Beschlagnahmung. Sie wollte eigentlich nie so eine Qualzucht, hat sie auch genau so gesagt. Bietet ihm aber jetzt doch ein zu Hause, wo er auch dementsprechend versorgt wird. Wäre der Hund vom Züchter, hätte ich ja dennoch vorsichtig auf die Probleme ansprechen können. Natürlich würde das nichts daran ändern, dass der Hund nun einmal da ist. Man kann damit aber zum umdenken anregen. Das der nächste Hund dann doch eine andere Rasse wird und vorallem, wenn es darum geht zu erkennen, dass der eigene Hund unter seiner Zucht leidet. Viele sehen das ja gar nicht. Von anfeinden ist da noch lange nicht die Rede. Eh ich sowas mache, muss schon sehr viel passieren 😁
Ja danke das Beantwortet meine Frage, also gehst du davon aus, dass Käufer von Qualzuchtwelpen schlecht über die Probleme informiet sind und die sonst gar nicht erst gekauft hätten und deswegen willst du die aufklären, richtig?
 
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Lisa
26. Okt. 06:54
Ja danke das Beantwortet meine Frage, also gehst du davon aus, dass Käufer von Qualzuchtwelpen schlecht über die Probleme informiet sind und die sonst gar nicht erst gekauft hätten und deswegen willst du die aufklären, richtig?
Ja, so kann man das sagen.
Gibt in der Angelegenheit eigentlich 3 verschiedene Arten von Menschen bei uns im der Umgebung

Bei 2 Besitzern hat sich die Wirkung der Aufklärung gezeigt. Immer mal wieder im Wald getroffen über die Jahre und es kam bei Zeiten ein "Du hattest recht"
Bis zu der Erkenntnis sind zwar bei einem davon noch zwei weitere QZ eingezogen, aber das lässt sich jetzt auch nicht mehr ändern 🫠

Es sind aber auch welche dabei gewesen, wo gleich am Anfang beim quatschen schon gesagt wurde, das der Hund aus dem Tierheim kommt.

Und dann gibt es noch die, die nach wie vor nichts davon hören wollen, obwohl ihre Hunde mehr als offensichtlich Probleme haben. 🫠
 
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Michi
26. Okt. 07:57
Daher braucht es ein Gesetz (wie in den NL) mit einem Zucht-/Haltungsverbot für QZ. Dann wäre es verboten Hunde mit QZ-Merkmalen zu halten, die nach dem Tag X geboren wären (egal ob Zucht oder TS). Denn im Grunde befeuert auch die QZ aus dem TS die Zucht/Vermehrung dieser Hunde. Denn jeder QZ-Hund aus dem TS wurde irgendwann einmal gezüchtet/vermehrt, verkauft (oder vom Zoll aus einem Transporter heraus beschlagnahmt, wenn es sich um die ganz fiese Vermehrung handelt) und vom 1. Besitzer (oder dem Zoll) in einem Tierheim abgegeben...
Deinen Gedankengang verstehe ich aber garnicht.
Wenn etwas verboten wird, dann muss man ja auch tiergerecht mit den Konsequenzen umgehen. Wer sich nicht dran hält, dem wird sein Hund abgenommen...ok.
Und was passiert dann mit dem Hund?
Der wird getötet?
Wenn er ins Tierheim kommt, dann muss er selbstverständlich auch vermittelt werden oder sollen die Hunde dann bis zum Lebensende dort sitzen?
Wie wäre denn dein Vorschlag dazu?
 
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Sonja
26. Okt. 07:57
Wahrscheinlich würde dann die Einfuhr verboten werden, wie bei den Listenhunden, die darf man soweit ich weiß nicht aus dem Auslandstierschutz adoptieren. Aber warum die Hunde aus dem Tierschutz ein Problem sind, verstehe ich trotzdem nicht richtig? Dadurch werden ja nicht mehr Hunde gezüchtet sondern tendenziell weniger, weil dann vielleicht ein paar Leute lieber den Tierheim-Frenchie statt den Frenchie Welpe kaufen?
Da sehen aber einige nicht ganz durch.....auch die QZ Hunde aus den TS/TH wurden produziert, und die meisten davon stammen aus fragwürdigen Quellen, von mal Welpen haben wollen Leute bis hin zu Welpenmafia...oder einfach gesagt von Leuten die Billig-Hunde und oder Mode-Hunde wollten. Diese Tiere landen auch sehr schnell in den Tierheimen sobald die Tierarztkosten steigen. Oftmals ist es dann auch so das solche Hunde abgegeben werden und ein neuer natürlich auch eine QZ aus solchen Quellen angeschafft wird. Es ist ja nunmal auch so das sich die durch QZ Merkmale geschaffenen Probleme oftmals erst dann, auch für die "blinden" zeigen wenn der Hund erwachsen/ausgewachsen oder auch etwas älter ist. Dann steigen die TA kosten. Gäbe es aber ein "Zucht- UND Haltungsverbot" , Zuchtverbot beträfe ja nicht nur "offizielle (VDH) Züchter" sondern eben auch die ganzen Hinterhofzüchter und mal Welpen haben wollen Leute. Wenn dann Zuwiderhandlungen mit mindestens 4 stelligen Busgelder/Strafen belangt werden würden, würde auch die Nachfrage weniger werden. Also weniger QZ Welpen produziert ganz egal ob im In-oder Ausland. Viele dieser "Billighunde" die man Online , Kleinanzeigen, etc verkauft werden stammen ja aus dem Ausland , aus sogenannte "Puppy Mill, Puppy Farm" oder auch "Welpen-Fabriken" genannt. Bei denen wird ja hauptsächlich auf "Nachfrage produziert".
 
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Susa
26. Okt. 08:22
Da sehen aber einige nicht ganz durch.....auch die QZ Hunde aus den TS/TH wurden produziert, und die meisten davon stammen aus fragwürdigen Quellen, von mal Welpen haben wollen Leute bis hin zu Welpenmafia...oder einfach gesagt von Leuten die Billig-Hunde und oder Mode-Hunde wollten. Diese Tiere landen auch sehr schnell in den Tierheimen sobald die Tierarztkosten steigen. Oftmals ist es dann auch so das solche Hunde abgegeben werden und ein neuer natürlich auch eine QZ aus solchen Quellen angeschafft wird. Es ist ja nunmal auch so das sich die durch QZ Merkmale geschaffenen Probleme oftmals erst dann, auch für die "blinden" zeigen wenn der Hund erwachsen/ausgewachsen oder auch etwas älter ist. Dann steigen die TA kosten. Gäbe es aber ein "Zucht- UND Haltungsverbot" , Zuchtverbot beträfe ja nicht nur "offizielle (VDH) Züchter" sondern eben auch die ganzen Hinterhofzüchter und mal Welpen haben wollen Leute. Wenn dann Zuwiderhandlungen mit mindestens 4 stelligen Busgelder/Strafen belangt werden würden, würde auch die Nachfrage weniger werden. Also weniger QZ Welpen produziert ganz egal ob im In-oder Ausland. Viele dieser "Billighunde" die man Online , Kleinanzeigen, etc verkauft werden stammen ja aus dem Ausland , aus sogenannte "Puppy Mill, Puppy Farm" oder auch "Welpen-Fabriken" genannt. Bei denen wird ja hauptsächlich auf "Nachfrage produziert".
Aber ein Haltungsverbot mit Ausnahme für Tierheimhunde steht dem ja nicht im Weg.

Wenn es ein Haltungsverbot gibt und dadurch Hunde bei Verstoß beschlagnahmt werden, müssen die ja irgendwo hin.

Wenn jemand sich wirklich illegal so einen Welpe besorgen will oder seinen kranken Hund loswerden will, finden die Leute leider immer einen Weg....

Aber für den Großteil der Käufer wäre so ein Haltungsverbot sicher sinnvoll, wie gesagt mit Ausnahme für Hunde aus anerkannten Tierschutzvereinen.
 
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Anja
26. Okt. 08:36
Ja, wenn es ein Zucht- und Haltungsverbot gäbe, dann wäre es tatsächlich so. Beschlagnahmte Hunde würden im Tierheim verbleiben, weil ihre Haltung verboten ist.
Das Gesetz gilt nicht für Hunde, die am Tag X bereits geboren sind, sondern für die, die danach geboren werden.
Es ist also nicht so, dass die Liebhaber dieser Hunde von dem Gesetz überrascht werden. Sie wissen dann lediglich, einen weiteren Hund mit diesen Merkmalen werde ich nicht halten dürfen.
Dürften beschlagnahmte Hunde, die ins Tierheim kommen, weiterhin vermittelt werden, wäre dies eine Hintertür, die das Gesetz aushöhlen würde.
 
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Michi
26. Okt. 08:38
Ja, wenn es ein Zucht- und Haltungsverbot gäbe, dann wäre es tatsächlich so. Beschlagnahmte Hunde würden im Tierheim verbleiben, weil ihre Haltung verboten ist. Das Gesetz gilt nicht für Hunde, die am Tag X bereits geboren sind, sondern für die, die danach geboren werden. Es ist also nicht so, dass die Liebhaber dieser Hunde von dem Gesetz überrascht werden. Sie wissen dann lediglich, einen weiteren Hund mit diesen Merkmalen werde ich nicht halten dürfen. Dürften beschlagnahmte Hunde, die ins Tierheim kommen, weiterhin vermittelt werden, wäre dies eine Hintertür, die das Gesetz aushöhlen würde.
Hilft aber leider den unschuldigen Hunden nicht und ebensowenig den Tierheimen, die diese Hunde unterbringen müssten.
Geht für mich am Tierschutzgedanken vorbei!
 
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Anja
26. Okt. 09:17
Hilft aber leider den unschuldigen Hunden nicht und ebensowenig den Tierheimen, die diese Hunde unterbringen müssten. Geht für mich am Tierschutzgedanken vorbei!
Stimmt, den Hunden und den Tierheimen hilft so ein Gesetz nicht, aber sollte ein Zucht-/Haltungsverbot in Deutschland kommen, würde es das Hintertürchen, dass TS-Hunde von dem Verbot ausgenommen sind, und bleiben werden, nicht geben.
Das sollte sich jeder vor Augen führen, der ein solches Gesetz fordert.
Und falls ich den Eindruck erwecken sollte, ich würde TS-Hunden kein schönes Zuhause gönnen: Nein, ich gönne jedem Tier ein schönes Zuhause und stehe den Problemen von Tierheimen nicht gleichgültig gegenüber. Ich sehe es regelmäßig in unserem örtlichen Tierheim, wenn Hunde lebenslang dort verweilen, nur weil sie das Pech haben, ein Staff oder Herdenschutzhund zu sein, angeschafft von gedankenlosen Menschen und dann beschlagnahmt oder ausgesetzt.
Die Staffs haben häufig noch das Glück, ein neues Zuhause zu finden, die HS-Hunde nicht.