Hallo Heike,
Zunächst einmal kann der Verein dich vertraglich nicht dazu verpflichten deinen Hund kastrieren zu lassen.
Es kann jedoch im Vertrag geregelt sein, dass mit dem Hund keine Nachkommen gezeugt werden dürfen. In diesem Fall wärest du als Besitzer in der Pflicht, darauf zu achten, dass deine Hündin nicht gedeckt werden kann.
Eine Kastration ist eine Amputation von inneren Organen (Eierstöcke und gegebenenfalls Gebärmutter). Amputationen sind ohne tierärztliche Indikation laut Tierschutzgesetz verboten.
Eine Scheinträchtigkeit tritt infolge einer hormonellen „Imbalance“ nach einer Läufigkeit auf. Demnach kann dies als Indikation gelten, wenn deine Hündin unter den Symptomen leidet.
Ich habe ebenfalls eine Hündin aus dem Tierschutz adoptiert. Sie war so ängstlich, dass mich zwei Hundetrainer ablehnten, da ich angeblich einen „Problemhund“ hätte. Erst mit dem dritten Hundetrainer haben wir ihre Unsicherheiten in Neugier „umwandeln“ können. Ich habe mich ebenfalls schwer getan sie zu kastrieren. Dennoch entschloss ich mich nach der Zweiten Scheinträchtigkeit für eine Kastration, da sie psychisch und körperlich sehr darunter litt (sie zeigte typische Symptome, wie Kuscheltiere/ Socken horten, ein angeschwollenes Gesäuge mit Sekretion und hat auch noch weniger gefressen).
Es gibt tatsächlich Studien, in denen von Verhaltensveränderungen nach Kastrationen gesprochen wird. Inwieweit ängstliches Verhalten verstärkt wird, hängt meiner Meinung nach von der Erziehung/dem Training ab bzw. wie viel Arbeit man bereit ist zu investieren.
Meine Hündin ist NICHT ängstlicher geworden. Im Gegenteil, ich habe sogar das Gefühl, dass sie etwas selbstsicherer geworden ist, da sie nicht mehr so penetrant von anderen Rüden beschnuppert wird. Vielleicht liegt es aber auch daran, dass wir an ihrer Ängstlichkeit gearbeitet haben.
Eine Kastration sollte grundsätzlich immer individuell mit dem Tierarzt deines Vertrauens und gegebenenfalls auch einem qualifizierten Hundetrainer abgewogen werden.
Bei der chirurgischen Kastration werden die hormonproduzierenden Keimdrüsen (Eierstöcke) irreversibel entfernt. Zumeist wird die Gebärmutter ebenfalls entfernt um einer Gebärmutterentzündung vorzubeugen.
Vorteile:
+ „Vorbeugen“ von Scheinträchtigkeiten
+ „Vorbeugen“ von gut-/bösartigen Milchdrüsenentzündungen
+ Reduktion des Risikos von Mammakarzinomen und somit auch von Metastasen in die Lunge und Lymphknoten
+ „Vorbeugen“ von Begleitsymptomen einer Tumorerkrankung (Abmagerung, Magen-Darm- Geschwüre, hormonelle Funktionsstörungen)
+ „Vorbeugen“ von Narkosen/ Op’s im Alter
+ Risiko von Gebärmutterentzündungen, Eierstockszysten/-tumore und Milchleistenveränderungen sinkt
Nachteile:
- Kosten, Narkoserisiko, chirurgischer Eingriff
- bei 20% der Hündinnen kann 2-10 Jahre nach der OP eine Harninkontinenz auftreten (ist aber mit Medikamenten behandelbar)
- Fellveränderungen sind möglich (weniger glänzend, dickeres Unterfell)
- Gewichtszunahme möglich durch die reduzierte Hormonproduktion (es gibt aber spezielle Kalorienreduzierte Futtermittel für kastrierte Hunde!)
- Verhaltensveränderungen bei zu früher Kastration (können Jungtierverhalten beibehalten)
Letzteres würde auf deine Hündin eher nicht zutreffen, da sie bereits 2x Läufig war.