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Aba
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zuletzt 13. Mai

7mon alte Junghündin

Diese 7mon alte Hündin werden wir bald kennenzulernen 🐶 Die Züchterin hatte die Hündin aus einer befreundeten Zucht für sich gekauft, aber dieses Mal keine Papiere erhalten und auch wenn die die Papiere noch kommen sollten, wird sie mit ihr nicht mehr im Retrieververband züchten können, da diese Hunde wegen des Krieges nicht mehr zugelassen seien ... Was gibt es für uns zu beachten? Sollten wir sie direkt unserem Tierarzt vorstellen? Womit müssen wir rechnen?
 
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Nora
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12. Mai 16:31
Hallo Aba, Zunächst solltest du beim Kauf der Hündin unbedingt auf die Aushändigung der Papiere beharren. Wichtig ist hierbei v.a. die Übergabe des EU-Hundeausweises bzw. des Impfpasses. Die Hündin sollte vollständig gegen die standardmäßig geimpften Impfkrankheiten erstimmunisiert sein. Die hierbei verwendete SHPPIL-Impfung wird im Alter von 8 Wochen, 12 Wochen und 16 Wochen geimpft. Mit der Impfung mit 15 Monaten wird die Grundimmunisierung dann abgeschlossen. Kommt die Hündin aus dem Ausland, muss sie außerdem vollständig gegen Tollwut geimpft sein. Die Erstimpfungen erfolgen hier mit 12 und 16 Wochen. Die Grundimmunisierung wird ebenfalls durch die Auffrischungsimpfung im Alter von 15 Monaten abgeschlossen. Bei der Einreise eines Hundes aus dem Ausland sind außerdem die entsprechenden Einreisebestimmungen für das jeweilige Land zu beachten. Hierüber kannst du dich bei deinem zuständigen Veterinäramt informieren. Erfüllt ein Hund aus dem Ausland nicht die notwendigen Einreise-Anforderungen, kann der Hund durch das Veterinäramt beschlagnahmt und in Quarantäne verbracht werden. Erkundige dich also genaustens, ob der Hund aus dem Ausland kommt oder bereits einmal im Ausland war. Auch sollte die Hündin bereits entwurmt und prophylaktisch gegen Zecken und Flöhe behandelt worden sein. Sobald die Hündin bei dir ist würde ich dir empfehlen nach einer kurzen Eingewöhnung einen Tierarztbesuch zu vereinbaren. Der Tierarzt/die Tierärztin kann deine Hündin eingehend erstuntersuchen. Dies ist zum einen nützlich, um Erkrankungen, wie beispielweise einen Parasitenbefall festzustellen. Zum anderen lernt deine Hündin so schon früh kennen, dass der Tierarztbesuch und die damit verbundene Umgebung nichts bedrohliches ist. Wenn du unsicher nezüglich der Entgegennahme der Hündin bist, würde ich dir empfehlen, eine hundeerfahrene Beratungsperson zur Übergabe der Hündin mitzunehmen. Die Vorgeschichte klingt ein wenig ungewöhnlich. Beharre auf die Papiere der Hündin. Unter normalen Bedingungen solltest du dir auch immer die Elterntiere, ggf. vorhandene Geschwister sowie die Welpenstube zeigen lassen. Dies wird aufgrund des bereits erfolgten Erstverkaufs zu der befreundeten Züchterin nun womöglich nicht mehr möglich sein. Erfrage diese Dinge aber bei der Verkäuferin. So kannst du überprüfen, ob sich diese die Elterntiere und den Zuchtzwinger genauer angeschaut hat. Ich drücke dir die Daumen, dass alles gut klappt und wünsche dir ganz viel Freude mit deinem Vierbeiner 🐾
 
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Nora
12. Mai 16:31
Hallo Aba, Zunächst solltest du beim Kauf der Hündin unbedingt auf die Aushändigung der Papiere beharren. Wichtig ist hierbei v.a. die Übergabe des EU-Hundeausweises bzw. des Impfpasses. Die Hündin sollte vollständig gegen die standardmäßig geimpften Impfkrankheiten erstimmunisiert sein. Die hierbei verwendete SHPPIL-Impfung wird im Alter von 8 Wochen, 12 Wochen und 16 Wochen geimpft. Mit der Impfung mit 15 Monaten wird die Grundimmunisierung dann abgeschlossen. Kommt die Hündin aus dem Ausland, muss sie außerdem vollständig gegen Tollwut geimpft sein. Die Erstimpfungen erfolgen hier mit 12 und 16 Wochen. Die Grundimmunisierung wird ebenfalls durch die Auffrischungsimpfung im Alter von 15 Monaten abgeschlossen. Bei der Einreise eines Hundes aus dem Ausland sind außerdem die entsprechenden Einreisebestimmungen für das jeweilige Land zu beachten. Hierüber kannst du dich bei deinem zuständigen Veterinäramt informieren. Erfüllt ein Hund aus dem Ausland nicht die notwendigen Einreise-Anforderungen, kann der Hund durch das Veterinäramt beschlagnahmt und in Quarantäne verbracht werden. Erkundige dich also genaustens, ob der Hund aus dem Ausland kommt oder bereits einmal im Ausland war. Auch sollte die Hündin bereits entwurmt und prophylaktisch gegen Zecken und Flöhe behandelt worden sein. Sobald die Hündin bei dir ist würde ich dir empfehlen nach einer kurzen Eingewöhnung einen Tierarztbesuch zu vereinbaren. Der Tierarzt/die Tierärztin kann deine Hündin eingehend erstuntersuchen. Dies ist zum einen nützlich, um Erkrankungen, wie beispielweise einen Parasitenbefall festzustellen. Zum anderen lernt deine Hündin so schon früh kennen, dass der Tierarztbesuch und die damit verbundene Umgebung nichts bedrohliches ist. Wenn du unsicher nezüglich der Entgegennahme der Hündin bist, würde ich dir empfehlen, eine hundeerfahrene Beratungsperson zur Übergabe der Hündin mitzunehmen. Die Vorgeschichte klingt ein wenig ungewöhnlich. Beharre auf die Papiere der Hündin. Unter normalen Bedingungen solltest du dir auch immer die Elterntiere, ggf. vorhandene Geschwister sowie die Welpenstube zeigen lassen. Dies wird aufgrund des bereits erfolgten Erstverkaufs zu der befreundeten Züchterin nun womöglich nicht mehr möglich sein. Erfrage diese Dinge aber bei der Verkäuferin. So kannst du überprüfen, ob sich diese die Elterntiere und den Zuchtzwinger genauer angeschaut hat. Ich drücke dir die Daumen, dass alles gut klappt und wünsche dir ganz viel Freude mit deinem Vierbeiner 🐾
 
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Aba
13. Mai 03:17
Vielen, vielen Dank. Das ist die Anzeige, die ich beim Verband DRC.de gefunden hatte unter "Vermittlung älterer Hunde". Auf Nachfrage hat der drc direkt reagiert: vor Kriegsbeginn eingereiste Hunde hätten normalerweise "einen russischen Export-Pedigree". Ich soll nochmal erfragen, wann die Hündin genau eingereist ist und wie die Zucht und Züchterin heißen. Da frage ich morgen nach. Einen Besuch vor Ort hat es wohl nicht gegeben. Die deutsche Retrieverzüchterin habe bei einer langjährigen Freundin einen Hund aus deren Zucht für sich selbst gekauft. Aber selbst, wenn die Papiere noch kämen, könnte auf Grund der Sanktionen nicht mehr mit dieser Hundin nicht gezüchtet werden; das hat sie direkt offen gesagt. Aber wir wollten nicht züchten, sondern einfach nur einem "älteren Hund" und uns eine Chance geben. Vielen, vielen Dank für die fundierten Infos und Tipps. Um fachliche Begleitung werde ich mich kümmern.