Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen haben es vorgemacht, Brandenburg möchte nun nachziehen und die umstrittene Rasseliste für Hunde zum 01. Juli 2024 abschaffen. Diese Entscheidung markiert einen bedeutenden Schritt in der Hundehalterverordnung.
Rasselisten wurden eingeführt, um die Haltung bestimmter Hunderassen, die als potenziell gefährlich gelten, zu regulieren. Ziel war in erster Linie der Schutz der Gesellschaft und der von Artgenossen. Diese Listen führten jedoch oft zu Diskriminierungen und Missverständnissen, da das Verhalten eines Hundes stärker von seiner Erziehung und Sozialisation als von seiner Rasse abhängt.
Bestimmte Hunde, auch liebevoll „Listis“ genannt, wurden bisher in zwei Kategorien eingeteilt und entweder als "widerlegbar" oder "unwiderlegbar" gefährlich eingestuft. Hunde aus 13 Rassen, die als widerlegbar galten, konnten durch einen Wesenstest und einen Sachkundenachweis des Halters ohne größere Auflagen gehalten werden. Für weitere fünf Hunderassen war dies nicht möglich, sie galten als "unwiderlegbar gefährlich".
Als unwiderlegbar gefährlich eingestuft waren bisher folgende Rassen:
Als widerlegbar gefährlich eingestuft waren bisher folgende Rassen:
Mit der Abschaffung der Rasseliste fällt die pauschale Einteilung von 18 Rassen als gefährlich weg. Stattdessen wird ein individueller Ansatz verfolgt, bei dem das Verhalten des einzelnen Hundes und die Verantwortung der Halter:innen im Vordergrund stehen. Diese Maßnahme soll die Vorurteile gegenüber bestimmten Rassen abbauen und die Hundehaltung fairer gestalten.
Zwar fallen die allgemeinen Rasselisten weg, doch erhalten die Ordnungsbehörden in Brandenburg künftig mehr Spielraum zur Beurteilung von Einzelfällen. Künftig soll die Gefährlichkeit eines Hundes anhand seines Verhaltens beurteilt werden. Das bedeutet, dass ein Hund, der auffälliges oder gefährdendes Verhalten zeigt, von den Behörden als gefährlich eingestuft werden kann und dann unter verschärften Auflagen gehalten werden muss.
Einige bestehende Regeln der Hundehalteverordnung bleiben bestehen, darunter das Verbot aggressiver Zuchtlinien, die Leinen- und Maulkorbpflicht sowie die rote Plakette zur Kennzeichnung gefährlicher Hunde. Außerdem wird es in der neuen Verordnung erstmals eine Pflicht zur Beseitigung durch Hunde verursachter Verunreinigungen geben.
Diese Ankündigung wurde auf der zweiten Tierschutzkonferenz in Brandenburg gemacht. Ob die Änderungen wie geplant zum 1. Juli 2024 in Kraft treten, bleibt abzuwarten.
Quellen:
Pressemitteilung des Landes Brandenburg, 2. Tierschutzkonferenz in Potsdam: Verbesserter Tierschutz in Brandenburg, 22.05.2024.
Prometheus.vet, Alle Listenhunde in Brandenburg, 2024.